AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags enthaltenen Bedingungen (im Folgenden: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) haben folgende Bedeutung:

  1. „Vermieter“ – iGO RENTAL Igor Andžić s.p.
  2. „Mieter“ – eine juristische oder natürliche Person, eine Organisation, die oder in deren Auftrag das Fahrzeug gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemietet wird
  3. „Fahrer“ – eine natürliche Person, die zum Führen eines gemieteten Fahrzeugs berechtigt ist und für die Einhaltung des Vertrags und der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich ist
  4. „Zusätzlicher Fahrer“ – gegen eine zusätzliche tägliche Gebühr ist neben dem Fahrer eine weitere natürliche Person befugt, ein gemietetes Fahrzeug zu fahren, die für die Einhaltung der Vereinbarung und der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich ist
  5. „Fahrzeug“ – ein im Mietvertrag festgelegtes Fahrzeug

Mietwagen können kurzfristig oder langfristig sein. Der kurzfristige Mietvertrag beträgt maximal 30 Tage. Ein langfristiger Mietvertrag ist nur mit juristischen Personen möglich.

Artikel 1 – Zugelassenes Fahren

Das Fahrzeug darf von Personen über 21 Jahren gefahren werden, die einen Führerschein für mindestens 2 Jahre (2 x 365 Tage) besitzen.

Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen in folgenden Fällen gefahren werden:

1. eine Person, die nicht durch den Vertrag als Mieter oder Fahrer / zusätzlicher Fahrer bestimmt ist,
2. eine Person, die unter dem Einfluss von Alkohol, Beruhigungsmitteln, Betäubungsmitteln, Schlaftabletten oder anderen Arzneimitteln steht;
3. für den bezahlten Transport von Passagieren und Gütern,
4. außerhalb der Grenzen von Bosnien und Herzegowina, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters,
5. für die Teilnahme an Sportwettkämpfen, Geschwindigkeitsprüfungen oder Rennen,
6. ein Fahrzeug oder einen Gegenstand zu fahren oder abzuschleppen,
7. wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist oder mit überschüssigen Passagieren oder Gepäck überladen ist,
8. durch Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung, Beladung oder den Zustand des Fahrzeugs oder für illegale Zwecke.

Diese Einschränkungen schließen sich nicht gegenseitig aus. Alle möglichen Kosten / Strafen, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Beschränkungen entstehen, werden vom Mieter unabhängig von der gezahlten Versicherung in Rechnung gestellt. Die Haftung des Vermieters ist vollständig ausgeschlossen.

Artikel 2 – Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in einem technisch korrekten Zustand und gibt das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es übernommen wurde, mit Ausnahme des üblichen natürlichen Verschleißes, genau zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt und Ort zurück. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch Verzögerungen bei der Lieferung des Fahrzeugs entstehen. Wenn aus irgendeinem Grund eine spezielle Reinigung des Fahrzeugs erforderlich ist, werden die Kosten dafür dem Mieter in Rechnung gestellt.

Artikel 3 – Vertragsverlängerung

Wenn der Mieter den Mietvertrag verlängern möchte, muss er den Vermieter, dh die Person des Vermieters, der das Fahrzeug gemietet hat, 1 Tag (24 Stunden) im Voraus benachrichtigen und einen neuen Mietvertrag abschließen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Fahrzeug rechtswidrig angeeignet hat, worüber der Vermieter die zuständigen Institutionen informiert.

Artikel 4 – Kilometerstand

Der kurzfristige Mietvertrag sieht eine unbegrenzte Anzahl von zurückgelegten Kilometern vor. Bei einem langfristigen Mietvertrag bestimmt der Vertrag die zulässige Kilometerleistung.

Artikel 5 – Kraftstoff

Der Mieter holt das Fahrzeug ab und gibt es mit vollem Tank zurück. Andernfalls werden dem Mieter die Kraftstoffkosten für einen vollen Tank gemäß der gültigen Preisliste des Vermieters berechnet.

Artikel 6 – Fahrzeugwartung

Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug mit der Sorgfalt eines guten Gastgebers zu behandeln und sicherzustellen, dass das gemietete Fahrzeug beim Verlassen immer ordnungsgemäß verschlossen und mit geschlossenen Fenstern verschlossen ist und dass die Fahrzeugdokumente beim Mieter (nicht im Fahrzeug) sind. Der Mieter muss regelmäßig den Motor und das Öl sowie das Wasser im Kühler, die Batterie und den Reifendruck überprüfen. Der Mieter ist verpflichtet, das Motoröl alle 10.000 km ausschließlich im Dienste des Vermieters zu wechseln. Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die durch unzureichende Wartung des Fahrzeugs verursacht werden. Wenn das Fahrzeug während der Mietzeit den Kilometerstand erreicht, bei dem der reguläre Service erbracht wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu benachrichtigen und das Fahrzeug ausschließlich dem Vermieter zur Verfügung zu stellen. Der Mieter trägt nicht die Kosten für den regulären Dienst, der außerhalb des Dienstes des Vermieters erbracht wird, wenn er die schriftliche Zustimmung dazu erhalten hat.

Artikel 7 – Fehler

Alle Reparaturen und / oder Ersetzungen von Fahrzeugteilen dürfen nur vom Vermieter durchgeführt werden. Andernfalls haftet der Mieter für etwaige Schäden.
Für den Fall, dass ein Teil des Fahrzeugs ohne Genehmigung ersetzt wird oder verloren geht, wird eine Entschädigung in Höhe des Dreifachen des Marktpreises dieses Teils berechnet.
Bei fahrlässigen oder fahrlässigen Mängeln des Mieters trägt der Mieter die Kosten für Reparaturen und entgangenen Gewinn.
Ist das gemietete Fahrzeug aufgrund einer Störung nicht betriebsbereit, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug gegen noch größere Schäden zu versichern und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch einen während der Vermietung verursachten Ausfall des Fahrzeugs entstehen. Abgesehen von den in diesem Artikel aufgeführten Änderungen ist der Mieter nicht berechtigt, weitere Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen.

Artikel 8 – Dokumente

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug mit allen notwendigen Unterlagen. Für den Fall, dass der Mieter Dokumente, Schlüssel, Kennzeichen usw. verliert, werden die anfallenden Kosten gemäß der Preisliste des Vermieters zusätzlich berechnet.

Artikel 9 – Kfz-Versicherung

Alle Fahrzeuge des Vermieters sind gegen die Haftung für Schäden Dritter versichert.

Die Versicherung deckt in keinem Fall ab:

1. Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht wurden (Fahrlässigkeit),
2. Diebstahl, wenn der Mieter nicht über die Schlüssel und Unterlagen des Fahrzeugs verfügt (insbesondere die Verkehrslizenz),
3. Schäden oder Verluste des Fahrzeugs, die nicht der zuständigen Polizeiverwaltung gemeldet wurden oder für die keine polizeilichen Unterlagen vorliegen;
4. Schäden an Reifen,
5. Schäden am Fahrwerk des Fahrzeugs, des Getriebes und der Kupplung, des Fahrzeuginneren und der Windschutzscheibe durch Fahrlässigkeit des Fahrers;
6. Schäden am Motor durch Ölmangel, Verschütten des falschen Kraftstoffs oder unachtsame Verwendung des Fahrzeugs,
7. Schäden, die vom Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder dergleichen verursacht werden. Betäubungsmittel,
8. Schäden durch einen nicht autorisierten Fahrer,
9. Schäden am Fahrzeug, die der zuständigen Polizeistation nicht gemeldet wurden.

In allen oben genannten Fällen wird dem Mieter die Höhe des entstandenen Schadens bis zur Höhe des Fahrzeugwerts sowie die Höhe des in diesem Fall entstandenen entgangenen Gewinns in Rechnung gestellt.

Im Falle von Schäden, Verkehrsunfällen oder Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und das Ereignis der zuständigen Polizeiverwaltung zu melden.

Artikel 10 – Personenversicherung

Gegen einen zusätzlichen Tageszuschlag sind die Fahrgäste gemäß der gültigen Versicherungspreisliste bis zur Höhe der Versicherungspolice bei Tod oder Invalidität infolge eines Unfalls, an dem das gemietete Fahrzeug beteiligt war, versichert.

Artikel 11 – Schäden

Der Mieter haftet für Verluste oder Schäden am Fahrzeug, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit oder durch Nichteinhaltung der Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht wurden, und ist verpflichtet, alle auf diese Weise entstandenen Schäden und entgangenen Gewinne bis zum vollen Wert des Fahrzeugs zu zahlen. Einlösung durch einen täglichen Zuschlag für bestimmte Versicherungsarten, der anhand der gültigen Preisliste der Versicherungsdienstleistungen des Vermieters festgelegt wird.

Artikel 12 – Verlust von Eigentum

Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder den Verlust des Eigentums des Vermieters oder des Eigentums anderer Personen, die in oder auf dem gemieteten Fahrzeug, Servicefahrzeug oder Geschäftsgebäude des Vermieters gelagert oder transportiert werden. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verzichtet der Mieter ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche des Vermieters im Falle des vorgenannten Schadens oder Verlustes.

Artikel 13 – Untervermietung

Der Mieter darf das gemietete Fahrzeug nur untervermieten, wenn er die ausschließliche schriftliche Genehmigung des Vermieters hat.

Artikel 14 – Zahlung von Rechnungen

Fahrzeuge werden zu einem Tagespreis gemäß der gültigen Preisliste gemietet, wobei ein Tag einen Zeitraum von 24 Stunden ab Abschluss des Mietvertrags bedeutet. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Kreditkarte, wenn der Mieter eine natürliche Person ist, sofern der Vermieter nichts anderes vereinbart hat. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Übernahme des Fahrzeugs ist eine Vorautorisierung der Kreditkarte des Mieters erforderlich. Am Ende der Mietzeit berechnet der Vermieter, wenn er nicht im Voraus bezahlt wird, die Miete des Fahrzeugs sowie alle Kosten, die aufgrund des Belegformulars der Kreditkarte (Fertigstellung) anfallen.

Zusätzlich zu den Mietkosten ist der Mieter verpflichtet, alle anderen von ihm zu tragenden Kosten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß der gültigen Preisliste des Vermieters zu tragen.

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Mieter, dass er damit einverstanden ist, dass der Vermieter auf Kosten seiner Kreditkarte oder einer anderen Zahlungsmethode alle Reparatur-, Ausfall- oder Verlustkosten berechnet, die innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wurden und die der Mieter nicht mitgeteilt hat Der Vermieter gemäß dem Fahrzeugrückgabeverfahren. Der Vermieter ist in gleicher Weise berechtigt, die Kosten für alle Verkehrsverstöße sowie Park- und sonstigen Strafen, die während des Mietverhältnisses anfallen, zu erhöhen, die um etwaige Bearbeitungskosten erhöht werden.

Artikel 15 – Inspektion und Beschlagnahme von Fahrzeugen

Der Vermieter hat das Recht, jedes Fahrzeug jederzeit zu kontrollieren. Wenn festgestellt wird, dass der Mieter gegen eine Bestimmung des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug zu beschlagnahmen und den Fahrzeugleasingvertrag unverzüglich zu kündigen.

Artikel 16 – Personenbezogene Daten

Kopien der persönlichen Dokumente des Mieters müssen dem Mietvertrag beigefügt werden.

Der Mieter stellt freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung, die nur für die Bedürfnisse des Vermieters verwendet werden. Der Mieter erteilt die Erlaubnis, seine personenbezogenen Daten für die Marketingmaßnahmen des Vermieters zu verwenden. Der Vermieter kann die Mieter auffordern, mit vorheriger Zustimmung des Mieters einige ihrer Originaldokumente für die Dauer des Mietverhältnisses beim Vermieter zu hinterlassen.

Artikel 17 – Änderungen

Änderungen der Vereinbarung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich gültig.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig sein, bedeutet dies nicht die Ungültigkeit oder Nichtigkeit des Vertrags oder der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 18 – Garantien

Mit der Unterzeichnung akzeptiert der Mieter vorbehaltlos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters und garantiert die Erfüllung der Mindestalteranforderungen für das Führen eines Kraftfahrzeugs sowie die Richtigkeit aller Informationen und akzeptiert im Falle von Rechtsstreitigkeiten die Zuständigkeit des Gerichts in Sarajevo.

Mit der Unterzeichnung des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Mieter, dass er damit einverstanden ist, dass die Zahler aller im Rahmen des Mietvertrags angefallenen Kosten:

1. Mieter
2. Fahrer – für den Fall, dass der Mieter sich weigert, die Verpflichtung aus dem Fahrzeugleasingvertrag ganz oder teilweise zu bezahlen
3. Zusätzlicher Fahrer – für den Fall, dass der Mieter oder der Fahrer sich weigert, die Verpflichtung aus diesem Mietvertrag ganz oder teilweise zu bezahlen.